PPWR & neue Gewerbeabfallverordnung ab 2026 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Was ist die PPWR? – Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation)

Die PPWR löst ab 2026 die bisher geltende EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) vollständig ab und wird als Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich.

Die zentralen Inhalte:

Rezyklateinsatzpflichten: Hersteller müssen Mindestanteile an recyceltem Kunststoff in bestimmten Verpackungen nachweisen.

Wiederverwendbarkeit: Für zahlreiche Verpackungsarten gelten künftig Quoten für Mehrwegverpackungen.

Design-for-Recycling: Verpackungen müssen recyclingfähig gestaltet sein (einheitliche Kriterien durch die EU).

Digitaler Produktpass / QR-Codes: Verpackungen müssen künftig digital nachvollziehbar sein (Material, Herkunft, Wiederverwendbarkeit).

Verpackungsreduktion & -verbot: Einzelne Verpackungsarten, wie z. B. bestimmte Einwegverpackungen, werden ganz verboten oder stark eingeschränkt.

Einführung eines EU-weiten Labels zur Recyclingfähigkeit & Wiederverwendbarkeit.

Ziel:

Reduktion von Verpackungsmüll, Förderung der Kreislaufwirtschaft, europaweite Standards für Produzentenverantwortung und Recycling.

Die neue Gewerbeabfallverordnung ab 2026 – verschärfte Pflichten für Unternehmen

Parallel zur PPWR plant der deutsche Gesetzgeber eine grundlegende Reform der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Diese regelt die Vorbehandlung, Trennung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen.

Geplante Verschärfungen:

Erweiterte Getrennthaltungspflichten: Noch konsequentere Abfalltrennung direkt an der Anfallstelle – z. B. für Kunststoffe, Metalle, Glas, Textilien, Bioabfälle.

Digitalisierung der Dokumentation: Einführung von elektronischen Nachweis- und Berichtspflichten.

Kontroll- & Nachweispflichten für Entsorger & Abfallerzeuger: Unternehmen müssen detailliert belegen, wie und wo sie ihre Abfälle entsorgen.

Strengere Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen – z. B. Inputanalysen, Getrennterfassungsquoten, technische Standards.

Bußgelder und Sanktionen bei Nichtumsetzung werden deutlich erhöht.

 

Wer ist betroffen?

Industrie- & Produktionsbetriebe

Handel, E-Commerce & Verpackungshersteller

Bau- & Abbruchunternehmen

Logistikdienstleister und Reinigungsfirmen

Kommunale Träger und gewerbliche Dienstleister

 

Wie Wastecare Solutions Sie unterstützt:

Wir bieten praxisnahe Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen, insbesondere:

Analyse & Optimierung Ihrer Verpackungssysteme nach PPWR-Vorgaben

Aufbau rechtskonformer Entsorgungs- & Getrennthaltungskonzepte

Dokumentations- und Nachweissysteme für GewAbfV 2026

Beratung zu Rezyklatpflichten & Mehrwegsystemen

Schulungen & Mitarbeitersensibilisierung zur Trennung & Rückverfolgung

Jetzt handeln – bevor die Pflicht kommt! und direkt anrufen 

Die neuen Regelungen sind umfangreich – und ihre Einhaltung wird künftig nicht mehr optional, sondern durch digitale Nachweise kontrolliert.

Nutzen Sie den Vorsprung:
Wastecare Solutions zeigt Ihnen heute, wie Sie morgen rechtskonform, nachhaltig und wirtschaftlich effizient mit Verpackungen und Gewerbeabfällen umgehen.

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🔗 Hintergrundinformationen & Quellen:

EU-Kommission: Entwurf zur Verpackungsverordnung (PPWR)

BMUV: Informationen zur Gewerbeabfallverordnung

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